Häufige Fragen
Kurze, verständliche Antworten auf 49 Fragen rund um Alltagshilfe, Pflegegrad, Kosten und Ablauf.
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49 Antworten
Eine Alltagshilfe unterstützt bei praktischen Aufgaben des täglichen Lebens: im Haushalt, beim Einkaufen, bei Erledigungen sowie durch Begleitung und gemeinsame Zeit. Medizinische Leistungen gehören nicht dazu.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufen und Besorgungen, Begleitung zu Alltagsterminen, Gesellschaft und Aktivitäten sowie Entlastung von Angehörigen.
Nein. Körperbezogene Pflege und Behandlungspflege gehören nicht zu unseren Leistungen. Dafür sind ambulante Pflegedienste zuständig. Beide Angebote lassen sich gut kombinieren.
Die Alltagshilfe unterstützt hauswirtschaftlich, bei Erledigungen und durch Begleitung. Ein Pflegedienst erbringt pflegerische und medizinische Leistungen, teils auf ärztliche Verordnung.
Ja. Wir erledigen Einkäufe für Sie oder gehen gemeinsam mit Ihnen einkaufen.
Wir begleiten zu vereinbarten Alltagsterminen, etwa zu Behörden, zum Friseur oder zur Bank. Ein medizinischer Transport- oder Fahrdienst ist das nicht.
Einfache Mahlzeiten zubereiten kann Teil der hauswirtschaftlichen Unterstützung sein. Was konkret möglich ist, vereinbaren wir vorher gemeinsam.
Grundreinigungen, Fensterreinigung in Höhe und Gartenarbeiten gehören nicht zum Standardumfang. Sprechen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Wir bieten Begleitung und Gesellschaft im Alltag an, auch bei kognitiven Einschränkungen. Pflegerische oder therapeutische Leistungen erbringen wir nicht.
Ja. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Bedarf – von einzelnen Stunden bis zu mehreren Einsätzen pro Woche.
Ja. Der vereinbarte Umfang lässt sich anpassen, wenn sich Ihre Situation ändert. Sprechen Sie uns einfach an.
Nein. Unsere Unterstützung können Sie auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Ein Pflegegrad kann jedoch Voraussetzung dafür sein, dass bestimmte Leistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Er wird auf Antrag von der Pflegekasse nach einer Begutachtung festgestellt.
Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse der versicherten Person gestellt, telefonisch oder schriftlich. Anschließend erfolgt eine Begutachtung. Wir können Ihnen den Ablauf erklären, führen aber keine Beratung im rechtlichen Sinne durch.
Hilfreich ist, den Alltag über einige Tage zu notieren: Was gelingt allein, wobei wird Unterstützung gebraucht, wie lange dauert es. Diese Aufzeichnungen helfen bei der Einschätzung.
Möglicherweise ändern sich die Leistungen der Pflegeversicherung. Ob und wie sich das auf unsere Unterstützung auswirkt, klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.
Gegen den Bescheid kann innerhalb der genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Zu rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.
Je nach Pflegegrad, persönlicher Situation, Leistungsart und gesetzlichen Voraussetzungen können Leistungen zur Unterstützung im Alltag über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Eine pauschale Zusage ist nicht möglich.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich geregelte monatliche Leistung der Pflegeversicherung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Er wird nicht bar ausgezahlt.
Die Höhe ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst. Den aktuell gültigen Betrag erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder im persönlichen Gespräch mit uns.
Ja, eine private Beauftragung ist jederzeit möglich. Die Konditionen besprechen wir transparent im persönlichen Gespräch.
Ob eine direkte Abrechnung möglich ist, hängt von der Leistungsart und den Voraussetzungen im Einzelfall ab. Das klären wir vorab verbindlich mit Ihnen.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Situationen, in denen die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Ob sie in Ihrem Fall genutzt werden kann, entscheidet die Pflegekasse.
Ja, Sie erhalten für erbrachte Leistungen eine nachvollziehbare Rechnung mit Angabe von Datum, Dauer und Leistung.
Nein. Was vereinbart wurde, wird abgerechnet. Änderungen besprechen wir vorher.
Sie nehmen Kontakt auf, wir sprechen in Ruhe über Ihre Situation, planen gemeinsam die Unterstützung und starten anschließend die Betreuung.
Ja. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Das hängt vom gewünschten Umfang und der Region ab. Nach dem ersten Gespräch sagen wir Ihnen ehrlich, was wann möglich ist.
Wir planen so, dass möglichst dieselbe Person zu Ihnen kommt. Vertrautheit ist ein wichtiger Teil guter Unterstützung.
Von einmalig über wöchentlich bis mehrmals pro Woche – der Rhythmus richtet sich nach Ihrem Bedarf und den Kapazitäten.
Wir informieren Sie rechtzeitig und suchen nach Möglichkeit eine Vertretung oder einen Ersatztermin.
Ja. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, damit wir umplanen können. Online gebuchte Termine lassen sich über den Link in Ihrer Bestätigung ändern.
Wir arbeiten ohne starre Bindung. Umfang und Dauer werden gemeinsam vereinbart und lassen sich anpassen.
Vereinbarte Aufgaben und Zeiten halten wir schriftlich fest, damit für alle Beteiligten Klarheit besteht.
Schermbeck, Dorsten, Marl, Haltern am See und Kirchhellen sowie angrenzende Ortsteile.
Fragen Sie einfach nach. Wenn wir nicht tätig werden können, sagen wir das offen und nennen Ihnen nach Möglichkeit eine Alternative.
In der Regel ja. Bei längeren Anfahrten stimmen wir die Termine vorab so ab, dass sie verlässlich eingehalten werden können.
Unsere Beratung findet telefonisch oder bei Ihnen zuhause statt. So sehen wir direkt, worum es im Alltag geht.
Telefonisch unter +49 15565 331972 (Büro & Anfragen), per Kontaktformular oder über die Online-Terminbuchung für ein kostenloses Erstgespräch.
Wir sind werktags erreichbar. Wenn wir gerade im Einsatz sind, rufen wir zurück – gerne zu Ihrer Wunschzeit.
Ja. Über das Rückrufformular auf der Kontaktseite melden wir uns zu Ihrer bevorzugten Tageszeit.
Ja, sehr häufig melden sich Angehörige. Die Entscheidung über die Unterstützung trifft immer die betreute Person selbst.
Nein. Alltagshilfe Vital ist kein medizinischer Notfalldienst. In einem Notfall wählen Sie bitte den Notruf 112.
Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Über unsere Schnellbewerbung auf der Karriereseite – in etwa 60 Sekunden. Ein Lebenslauf ist optional.
Nein. Wichtiger sind Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Freude am Umgang mit Menschen.
Für viele Einsätze ist ein Führerschein hilfreich, weil die Wege in der Region unterschiedlich lang sind. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Minijob, Teilzeit und flexible Modelle sind möglich. Was passt, besprechen wir im Kennenlerngespräch.
Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren ein kurzes Kennenlernen – telefonisch oder persönlich.
Sie haben Fragen? Wir nehmen uns Zeit für Sie.
- Welche Unterstützung passt zu Ihrer Situation?
- Welche Möglichkeiten bestehen über die Pflegekasse?
- Wie sieht eine Betreuung konkret aus?
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