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Hier sehen Sie sofort, welches Geld Ihnen bei Ihrem Pflegegrad zusteht und was Sie davon für unsere Hilfe im Alltag einsetzen können. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Pflegekasse.
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Stand: Januar 2026
Alle Budgets auf einen Blick
Der grüne Haken zeigt Ihnen, welches Geld Sie für unsere Hilfe im Alltag einsetzen können. Der graue Punkt bedeutet: Diese Leistung gibt es zwar, sie ist aber für etwas anderes gedacht.
Entlastungsbetrag
im Monat
Für Alltagshilfe nutzbar
- Pflegegrad 1
- 131 €
- Pflegegrad 2
- 131 €
- Pflegegrad 3
- 131 €
- Pflegegrad 4
- 131 €
- Pflegegrad 5
- 131 €
Dieses Geld können Sie für unsere Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen und für Begleitung einsetzen.
Umgewandelte Pflegesachleistung
im Monat
Für Alltagshilfe nutzbar
- Pflegegrad 1
- –
- Pflegegrad 2
- 318,40 €
- Pflegegrad 3
- 598,80 €
- Pflegegrad 4
- 743,60 €
- Pflegegrad 5
- 919,60 €
Wenn Sie keinen oder nur wenig Pflegedienst brauchen, können Sie einen Teil davon für unsere Hilfe im Alltag nutzen.
Verhinderungspflege
im Jahr
Für Alltagshilfe nutzbar
- Pflegegrad 1
- –
- Pflegegrad 2
- 3.539 €
- Pflegegrad 3
- 3.539 €
- Pflegegrad 4
- 3.539 €
- Pflegegrad 5
- 3.539 €
Wenn die Person, die Sie sonst pflegt, eine Pause braucht, übernehmen wir in dieser Zeit die Betreuung.
Pflegesachleistung (Pflegedienst)
im Monat
Nur zur Information
- Pflegegrad 1
- –
- Pflegegrad 2
- 796 €
- Pflegegrad 3
- 1.497 €
- Pflegegrad 4
- 1.859 €
- Pflegegrad 5
- 2.299 €
Dieses Geld ist für einen Pflegedienst gedacht, nicht für Alltagshilfe. Wir zeigen es nur zur Übersicht.
Über die Kostenübernahme entscheidet immer Ihre Pflegekasse.
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