Was Ihre Pflegekasse übernimmt
Sind die Voraussetzungen erfüllt und im Einzelfall geklärt, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Eine private Beauftragung ist ebenfalls jederzeit möglich.
Büro & Anfragen
+49 15565 331972– Büro & AnfragenStand: Januar 2026
Alle Budgets auf einen Blick
Der grüne Haken zeigt Ihnen, welches Geld Sie für unsere Hilfe im Alltag einsetzen können. Der graue Punkt bedeutet: Diese Leistung gibt es zwar, sie ist aber für etwas anderes gedacht.
Entlastungsbetrag
im Monat
Für Alltagshilfe nutzbar
- Pflegegrad 1
- 131 €
- Pflegegrad 2
- 131 €
- Pflegegrad 3
- 131 €
- Pflegegrad 4
- 131 €
- Pflegegrad 5
- 131 €
Dieses Geld können Sie für unsere Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen und für Begleitung einsetzen.
Umgewandelte Pflegesachleistung
im Monat
Für Alltagshilfe nutzbar
- Pflegegrad 1
- –
- Pflegegrad 2
- 318,40 €
- Pflegegrad 3
- 598,80 €
- Pflegegrad 4
- 743,60 €
- Pflegegrad 5
- 919,60 €
Wenn Sie keinen oder nur wenig Pflegedienst brauchen, können Sie einen Teil davon für unsere Hilfe im Alltag nutzen.
Verhinderungspflege
im Jahr
Für Alltagshilfe nutzbar
- Pflegegrad 1
- –
- Pflegegrad 2
- 3.539 €
- Pflegegrad 3
- 3.539 €
- Pflegegrad 4
- 3.539 €
- Pflegegrad 5
- 3.539 €
Wenn die Person, die Sie sonst pflegt, eine Pause braucht, übernehmen wir in dieser Zeit die Betreuung.
Pflegesachleistung (Pflegedienst)
im Monat
Nur zur Information
- Pflegegrad 1
- –
- Pflegegrad 2
- 796 €
- Pflegegrad 3
- 1.497 €
- Pflegegrad 4
- 1.859 €
- Pflegegrad 5
- 2.299 €
Dieses Geld ist für einen Pflegedienst gedacht, nicht für Alltagshilfe. Wir zeigen es nur zur Übersicht.
Über die Kostenübernahme entscheidet immer Ihre Pflegekasse.
Was steht mir zu?
Tippen Sie einfach auf Ihren Pflegegrad. Das Ergebnis erscheint direkt darunter – kostenlos, ohne Anmeldung.
Abrechnung
Wie die Abrechnung abläuft
Sind die Voraussetzungen erfüllt und ist die Kostenübernahme in Ihrem Fall geklärt, rechnen wir die Einsätze direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, solange Ihr verfügbarer Entlastungsbetrag reicht. Sie legen dann kein Geld aus und sammeln keine Belege.
Ob und in welchem Umfang eine Abrechnung möglich ist, entscheidet Ihre Pflegekasse. Ist das nicht der Fall, können Sie uns jederzeit privat beauftragen – den Stundensatz nennen wir Ihnen vorher.
Sie unterschreiben nach jedem Einsatz nur kurz den Leistungsnachweis. Alles Weitere erledigen wir.
Wünschen Sie mehr Stunden, als Ihr Budget abdeckt, sprechen wir das vorher mit Ihnen ab. Es entsteht nichts, dem Sie nicht zugestimmt haben.
Gut zu wissen
Nicht genutzte Beträge verfallen irgendwann
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht, sparen Sie ihn innerhalb des Kalenderjahres weiter an.
Restbeträge aus einem Kalenderjahr setzen Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ein. Danach verfallen sie.
Viele Familien nutzen angesparte Beträge für zusätzliche Stunden im Haushalt oder für Begleitungen. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, was noch zur Verfügung steht.
Ohne Pflegegrad
Sie beauftragen uns jederzeit privat
Eine private Beauftragung ist ohne Pflegegrad jederzeit möglich. Den Stundensatz nennen wir Ihnen im persönlichen Gespräch. Vorher entsteht Ihnen kein Aufwand und keine Verpflichtung.
Sie haben Fragen? Wir nehmen uns Zeit für Sie.
- Welche Unterstützung passt zu Ihrer Situation?
- Welche Möglichkeiten bestehen über die Pflegekasse?
- Wie sieht eine Betreuung konkret aus?
Büro & Anfragen
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Unverbindlich – wir melden uns persönlich.
