Pflegegrad
Haushaltshilfe bei Pflegegrad
Haushaltshilfe bei Pflegegrad: was praktisch dazugehört, wie Entlastungsbetrag und Abrechnung zusammenhängen und was vor dem Start zu klären ist.
Was Haushaltshilfe praktisch umfasst
Zur Haushaltshilfe gehören die Aufgaben, die den Alltag zuhause tragen: Staubsaugen und Wischen, Wäsche waschen und zusammenlegen, Ordnung in Küche und Bad, Betten beziehen und leichte hauswirtschaftliche Arbeiten.
Dazu kommen häufig Einkäufe, der Weg zur Apotheke oder das Erledigen von Post. Was übernommen wird, halten wir vorher gemeinsam fest – niemand bekommt Hilfe, die er gar nicht möchte.
Pflegerische und medizinische Leistungen wie Behandlungspflege oder Körperpflege gehören ausdrücklich nicht dazu. Dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Pflegegrad und Alltagshilfe
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung dafür, Unterstützung im Haushalt in Anspruch zu nehmen. Er kann aber Voraussetzung dafür sein, dass bestimmte Leistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Besteht ein Pflegegrad, kommt in vielen Fällen der monatliche Entlastungsbetrag in Betracht. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient der Abrechnung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Ob und in welchem Umfang eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist, hängt vom Einzelfall ab und entscheidet die Pflegekasse. Eine Zusage können wir vorab nicht geben.
Auch ohne Kostenübernahme möglich
Unabhängig davon können Sie uns jederzeit privat beauftragen – auch ohne Pflegegrad oder wenn das Budget für den gewünschten Umfang nicht ausreicht. Den Stundensatz besprechen wir vorher offen mit Ihnen.
Ablauf und Fragen vor dem Start
Sinnvoll ist es, vor Beginn drei Dinge zu klären: Welche Aufgaben sollen übernommen werden, wie oft und zu welchen Zeiten, und welche Leistungen kommen für eine Abrechnung überhaupt in Frage.
Sprechen Sie zusätzlich mit Ihrer Pflegekasse und lassen Sie sich die für Sie geltenden Möglichkeiten bestätigen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung.
Passend dazu
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.
