Alltagshilfe
Was macht eine Alltagshilfe?
Haushalt, Einkäufe, Erledigungen und Begleitung: Welche Aufgaben eine Alltagshilfe übernimmt, was nicht dazugehört und wie der Start bei uns abläuft.
Praktische Unterstützung
Eine Alltagshilfe unterstützt bei Aufgaben, die mit der Zeit anstrengender werden: Wäsche, Ordnung, Einkäufe oder Wege im Ort.
Der Umfang wird immer gemeinsam vereinbart und an den tatsächlichen Bedarf angepasst.
Typische Aufgaben im Überblick
Im Haushalt sind das meist Staubsaugen und Wischen, Wäsche waschen und zusammenlegen, Ordnung in Küche und Bad oder das Beziehen der Betten.
Bei Erledigungen geht es um den Wocheneinkauf, Getränke und schwere Einkäufe, den Weg zur Apotheke oder zur Post – auf Wunsch auch gemeinsam statt stellvertretend.
Bei der Begleitung sind es Wege zu Alltagsterminen, zum Friseur, zur Bank oder zu Behörden sowie Spaziergänge und Treffen in der Nachbarschaft.
Zeit und Aufmerksamkeit
Ein großer Teil der Arbeit besteht aus Zuhören, Gesprächen und gemeinsamen Unternehmungen. Das ist kein Nebenprodukt, sondern ein eigener Wert.
Was eine Alltagshilfe nicht leistet
Medizinische Leistungen wie Behandlungspflege gehören nicht zu den Aufgaben einer Alltagshilfe. Dafür sind Pflegedienste und Ärztinnen oder Ärzte zuständig.
Auch Körperpflege und pflegerische Tätigkeiten übernehmen wir nicht. Ebenso bieten wir keinen Fahr- oder Krankentransportdienst an.
Für wen Alltagshilfe sinnvoll sein kann
Für Menschen, die zuhause bleiben möchten, bei denen einzelne Aufgaben aber zunehmend Kraft kosten – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht.
Für Angehörige, die vieles nebenbei organisieren und verlässliche Freiräume brauchen. Und für alle, denen nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Unterstützung fehlt.
Wie der Start bei Alltagshilfe Vital abläuft
Am Anfang steht ein kostenloses Erstgespräch – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Darin besprechen wir in Ruhe, welche Unterstützung gebraucht wird und wie wir starten können.
Danach legen wir feste Zeiten und den Umfang fest. Sie entscheiden anschließend in Ruhe; es entsteht keine Verpflichtung.
Passend dazu
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.
