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Alltagshilfe Vital

Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag?

Eine verständliche Erklärung, wofür der Entlastungsbetrag gedacht ist und welche Voraussetzungen eine Rolle spielen.

Kurz erklärt

Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzlich geregelte monatliche Leistung der Pflegeversicherung. Er ist dafür gedacht, den Alltag zuhause zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten.

Er wird nicht bar ausgezahlt. Sie nutzen ihn für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Maßgeblich sind unter anderem ein festgestellter Pflegegrad, die Art der Leistung und die jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen.

Als anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI rechnen wir die über Ihr verfügbares Pflegebudget gedeckten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Dafür unterschreiben Sie einmalig eine Abtretungserklärung. Für diese Leistungen müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.

Wie hoch ist der Betrag?

Derzeit beträgt der Entlastungsbetrag 131 € im Monat (Stand: Januar 2026). Die Höhe wird gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst.

Passend dazu

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.

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Rico Conrad

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